Die Haftpflichtkasse – vormals Haftpflichtkasse Darmstadt – ist 1898 gegründet worden und zeichnet sich heute als umfassender Sachversicherer durch hohe Qualität, Top-Konditionen, erstklassigen Service, transparente Verträge und partnerschaftliche Zusammenarbeit aus.
Unabhängige Experten wie die Stiftung Warentest und Ökotest bestätigen dies regelmäßig mit vorderen Plätzen bei verschiedenen Testvergleichen.
Privathaftpflicht Einfach Komplett: Mehr geht nicht
Das ist im Tarif Einfach Komplett mitversichert
- Versicherungssumme 70 Mio. EURO
- Abwasserschäden inklusive Rückstau aus dem Straßenkanal, bis Versicherungssumme
- Ausfalldeckung gilt für Schadenersatzforderung ohne Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island)
- Auslandsaufenthalte in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern (Kautionszahlungen im Ausland, Höchstersatzleistung 500.000 €)
- Bauherrenrisiko Bausumme bis 500.000 €, in selbstgenutzter Immobilie unbegrenzt
- Betriebspraktika, Ferienjobs keine berufliche, betriebliche Tätigkeit
- Deliktunfähigkeit kein Einwand wegen Deliktunfähigkeit bei allen mitversicherten Vermögens-/Sachschäden bis 10.000 € / Personenschäden bis Versicherungssumme (15 Mio. €)
- Ehrenämter/ ehrenamtlicher Betreuer keine hoheitliche Tätigkeit
- Elektronischer Datenaustausch, Internetnutzung private Nutzung von Internet oder E-Mail, etc.
- Gefälligkeitshandlungen Höchstersatzleistung 100.000 €
- Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen für Sachschäden bis 100.000 €
- Halter von Blinden-/Behindertenbegleithunden mitversichert
- Heizöltank in selbstgenutzter Immobilie bis 3 Mio. €
- Hüten fremder Hunde und Pferde nicht gewerbsmäßig
- Immobilienbesitz
- selbstgenutzte Immobilien in Europa (Ferienwohnung, Ferienhaus, Eigentumswohnung)
- selbstgenutztes Einfamilienhaus im Inland
- selbstgenutztes Mehrfamilienhaus im Inland
- unbebaute Grundstücke bis 20.000 m² Gesamtfläche
- Innovationsgarantie zukünftige Bedingungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch mitversichert
- Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Kinderfahrzeuge, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen sowie Stapler bis 20km/h
- nur auf privaten Grundstücken verkehrende Fahrzeuge, ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit
- fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, ohne Führerscheinpflicht
- Laborarbeiten Schäden aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, max. 10 Mio. €
- Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
- Mietsachschäden
- Schäden an Wohnräumen und zu privaten Zwecken gemieteten Räumen, max. 10 Mio. €
- Schäden an beweglichen Sachen (Inventar) in Hotels, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Schlafwagen, Schiffskabinen etc. Höchstersatzleistung 10.000 €
- Glasschäden
- Mitversicherte Personen bei „Familie“, „60 Aktiv“ und SB Variante
- Ehepartner, Lebensgefährte, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung
- in häuslicher Gemeinschaft lebende unverheiratete Personen, sowie Eltern und Großeltern des VN, auch wenn diese in einem Pflegeheim leben
- Modellfahrzeuge (ferngelenkte) in unbegrenzter Anzahl ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit
- Notfallhelfer Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht von Personen, die dem Versicherungsnehmer in einem Notfall freiwillig Hilfe leisten, gegenüber Dritten
- Personenschäden untereinander innerhalb des versicherten Personenkreises
- Photovoltaikanlagen/Solaranlagen Verkehrssicherungspflicht aus dem Besitz inklusive der Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz (auch Luft-, Erd- und Wasserwärmeanlage, Kleinwindanlage, Mini-Blockheizkraftwerk)
- Regressansprüche Ansprüche wegen Personenschäden, die von mitversicherten Personen z.B. auf einen Träger der Sozialversicherung oder eine private Krankenversicherung übergehen
- Reiten o. Fahren fremder Pferde/Fuhrwerke soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht
- Schlüsselverlust
- fremde private Schlüssel, Höchstersatzleistung 100.000 €
- fremde berufliche Schlüssel, Höchstersatzleistung 2.500 €
- Tagesmutter Mitversichert ist die Tätigkeit als Tagesmutter auch gegen Entgelt (ohne Begrenzung der Anzahl der Kinder).
- Vermietung
- von Eigentumswohnungen im Inland
- von bis zu zwei Wohneinheiten oder bis zu einem Bruttojahresmietwert von 30.000 € in einem selbst bewohnten Mehrfamilienhaus
- einzelner Zimmer auch an Urlauber, einzelner Räume auch zu gewerblicher Nutzung in einem selbst bewohnten Mehrfamilienhaus, von Garagen und Stellplätzen
- Versehentliche Obliegenheitsverletzung Versäumnis von Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen ergeben (z.B. umgehende Anzeige eines Schadenfalls)
- Vorsorgeversicherung bis Versicherungssumme, max. 10 Mio. €
- Beschädigung, Vernichtung, Verlust fremder gemieteter oder geliehener Sachen Höchstersatzleistung 10.000 €, 150 € SB
- Besitz und Gebrauch eigener Segelboote bis 25 m2 Segelfläche
- Besitz und Gebrauch eigener Motorboote bis 15 PS
- Be- und Entladeschäden Höchstersatzleistung 10.000 €, 150 € SB
- Mallorca-Deckung mitversichert
- Beruflicher Schlüsselverlust Höchstersatzleistung 100.000 €
- Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen für Sachschäden Höchstersatzleistung 10.000 €, 150 € SB
- Gelistete Nebentätigkeiten bis 22.000 € Jahresumsatz
- Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung
- Betankungsschäden bis 2.500 €/SB 150 € an gemieteten Fahrzeugen
- erlaubte Haltung wilder Tiere z.B. Schlangen, Spinnen oder Skorpione
- Deliktunfähigkeit kein Einwand wegen Deliktunfähigkeit bei allen mitversicherten Vermögens-/Sachschäden bis 100.000 € / Personenschäden bis Versicherungssumme (20 Mio. €)
- Mietsachschäden Schäden an beweglichen Sachen (Inventar) in Hotels, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Schlafwagen, Schiffskabinen etc. Höchstersatzleistung 100.000 €
- Kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall
- Verzicht auf Selbstbeteiligungen (SB) sowie auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) bis zu den im deutschen Markt erreichbaren Summen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme
- Besitzstandsgarantie Schadenregulierung nach den Bedingungen des direkten Vorvertrags – wenn sich diese im konkreten Fall als vorteilhafter herausstellen
- Opferschutz bei körperlicher Schädigung des Versicherungsnehmers nach Gewalttat und nicht ermittelbarem Täter: 3 Jahre Entschädigungsleistungen nach Opferentschädigungsgesetz
- Rabattrückstufung in Kfz-Haftpflicht nach Schaden mit geliehenem Fahrzeug: Erstattung des Vermögensschadens (max. 5 Jahre), der durch Rabattrückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsteht
- Neuwertentschädigung auf VN-Wunsch bis 2.500 €
- Verzicht auf Begrenzung der Höchstersatzleistungen bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme
- Car-Sharing Übernahme Vollkasko bis 250 € (Elektroauto bis 500 €)
- Schäden an gemieteten E-Scootern bis 500 EURo (SB 150 €)
- Beschädigung, Abhandenkommen, Verlust von gemieteten, geliehenen (Elekto-)Fahrrädern bis 5.000 €
- Neuwertentschädigung über die gesetzliche Haftpflicht hinaus bis 5.000 €
- „GAP-Deckung“ in der PHV: Neuwertentschädigung bei Beschädigung eigener Sachen, wenn ein anderer Haftpflicht- versicherer den Zeitwert bereits geleistet hat
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 12 Monate
- Beitragsfreie Exzedentendeckung bis 12 Monate